Entlastende Leistungen stehen jedem Pflegebedürftigen in Höhe von 125 Euro monatlich zu und können für Aktivitäten oder Hilfestellungen im Haushalt ausgegeben werden.
Jedem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad stehen monatlich 125 Euro für entlastende Leistungen zusätzlich zum Pflegegeld und zu den Pflegesachleistungen zur Verfügung. Dieses Budget spart sich monatlich an und kann bis zum 30.06. des Folgejahres verwendet werden. Die 125 Euro werden nur als Sachleistung gewährt und nicht als Geldleistung ausgezahlt. Entlastende Leistungen können nur von einem Vertragspartner der Pflegekassen – wie Ihrem ambulanten Pflegedienst – angeboten werden.
Wir bieten unter anderem Folgendes im Rahmen dieser Leistung an:
Entlastende Leistungen benötigen keine Antragstellung, das Budget ist auf jeden Fall bei jedem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad vorhanden und spart sich auch immer wie oben beschrieben an.
Wenn Sie eine direkte Abrechnung durch Ihren Leistungserbringer mit Ihrer Pflegekasse wünschen, müssen Sie dem Pflegedienst eine schriftliche Abtretungserklärung erteilen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Interesse an dieser Leistung haben.
Zum von unseren ausgebildeten Betreuungskräften liebevoll erstellten Programm gehören Kaffee und Kuchen selbstverständlich dazu.