Für die Unterstützung im Rahmen der Pflegeleistungen und pflegerischer Betreuungsleistungen braucht es keine ärztliche Anordnung. Diese Leistungen können von privaten Pflegepersonen oder von einem Pflegedienst erbracht werden. Für die finanzielle Übernahme dieser Leistungen muss ein Pflegegrad anerkannt sein. Hierfür muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Nach der anschließenden Einschätzung über die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen wird über den Pflegegrad entschieden.
Sowohl bei Fragen zum Pflegegrad als auch bei der Entscheidung, welche Leistungen notwendig sein könnten, kann ein Beratungsgespräch mit uns vereinbart werden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Diese Pflegeleistungen bedürfen keiner ärztlichen Verordnung. Die Pflegebedürftigen und die Angehörigen entscheiden selbständig über Art und Umfang der Leistungen aus dem hessischen Leistungsverzeichnis der Pflegeversicherung.
Die Pflege kann privat mit Pflegepersonen Ihrer Wahl oder mit einem Pflegedienst vereinbart werden. Wird ein Pflegedienst hinzugezogen, haben Sie ein mehr als doppelt so hohes finanzielles Budget als bei reinem Pflegegeldbezug.
Dafür bedarf es jedoch der Anerkennung eines Pflegegrades. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten.
Leistungen, die ein ambulanter Pflegedienst erbringen kann, sind unter anderem:
Zu diesen Leistungen gehören z. B.:
Wenn Sie pflegebedürftig sind, haben Sie die Möglichkeit zwischen den folgenden Leistungsarten zu wählen:
Besonders bei der Wahl der Geld- oder Kombileistung werden Sie auf die Hilfe von Angehörigen, Freunden, Bekannten oder Nachbarn zurückgreifen müssen. Das Pflegegeld, welches Sie von der Pflegekasse erhalten, muss zweckgebunden für Ihre Pflege ausgegeben werden.
Wie Sie es auf diejenigen verteilen, die Sie betreuen, ist ausschließlich lhre persönliche Entscheidung.
Pflegegrad |
Geldleistung |
Sachleistung |
1 |
0,- |
0,- |
2 |
316,- |
689,- |
3 |
545,- |
1298,- |
4 |
728,- |
1612,- |
5 |
901,- |
1995,- |
Die Anerkennung eines Pflegegrades erfolgt auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Um einen Antrag zu erhalten, genügt ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse – hier ist Ihre Pflegekasse angegliedert. Man findet bei vielen Kranken- und Pflegekassen die Antragsformulare mittlerweile auch online auf den jeweiligen Internetseiten.
Nach erfolgtem Antrag meldet sich der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) bei Ihnen, um einen Termin zur Begutachtung zu vereinbaren. Bei dieser Begutachtung schätzt der MDK Ihren Grad der Selbständigkeit ein. Die Pflegekasse teilt Ihnen dann das Ergebnis in einem Bescheid mit.
Ab dem Tag der Antragstellung stehen Ihnen, bei positiver Einstufung, die jeweiligen Leistungsbeträge aus dem festgestellten Pflegegrad zur Verfügung.
Auch die entstandenen Kosten eines Pflegedienstes werden ab dem Tag der Antragstellung bis zum jeweiligen Sachleistungs-Höchstbetrag von der Pflegekasse übernommen. Bei einer Ablehnung muss der Pflegedienst Ihnen die Leistungen privat in Rechnung stellen.
Wenn Sie mit dem Ergebnis des Bescheids nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 28 Tagen zu widersprechen!
Wenn Sie Fragen zur Einstufung in die Pflegegrade haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, helfen wir Ihnen gerne dabei.
Die Verbände der Pflegedienste und die Pflegekassen haben ein spezielles Abrechnungssystem für professionelle Pflegeleistungen vereinbart. Demnach sind die Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung in bestimmte Komplexe oder „Leistungsmodule“ untergliedert, die bestimmte Tätigkeiten zusammenfassen. So soll es Ihnen erleichtert werden, mit Ihrem Pflegedienst diejenigen Leistungen vertraglich zu vereinbaren, die Sie benötigen. Wie viel die einzelnen Leistungskomplexe kosten, hat der Pflegedienst mit Ihrer Pflegekasse vereinbart.
Der Ablauf gestaltet sich folgendermaßen:
Auch hier gilt: Welche Leistungskomplexe für Sie am sinnvollsten sind, sollten Sie gemeinsam mit dem Pflegedienst besprechen. Sie entscheiden letztlich selbst, welche der einzelnen Leistungen Ihren persönlichen Bedürfnissen am besten entsprechen. Dazu können Sie sich aber professionellen Rat einholen.
Jeder Pflegedienst ist verpflichtet, im Rahmen des Erstgespräches zu beraten und daraufhin einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne.