Bei einem Ausfall der Pflegeperson kann ein ambulanter Pflegedienst einspringen. Hierfür kann auch das Kurzzeitpflegebudget verwendet werden. Man unterscheidet zwischen tageweiser und stundenweiser Verhinderungspflege. Bei Erstgenanntem entfällt das Pflegegeld.
Ist Ihre Pflegeperson wegen eines Urlaubs, einer Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse gemäß § 39 SGB XI die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege, längstens für sechs Wochen je Kalenderjahr. Um diese Leistung zu erhalten, müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in der Häuslichkeit gepflegt worden sein, auch wenn Sie noch keinen Pflegegrad hatten. Dann haben Sie Anspruch auf Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst bis zu einem Betrag von 1.612 EUR pro Kalenderjahr. Sie können auf Antrag bis zu 806 Euro aus dem Kurzzeitpflegebudget für die ambulante Verhinderungspflege verwenden, sodass sich der Gesamtbetrag aus der Verhinderungspflege auf 2.418 Euro erhöht. Verhinderungspflege kann auch stundenweise erbracht werden.
Die tageweise Verhinderungspflege erfolgt über acht Stunden täglich. Hierbei entfällt das Pflegegeld für den entsprechenden Tag.
Stundenweise Verhinderungspflege erfolgt über weniger als acht Stunden am Tag. In diesem Fall wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Bei stundenweiser statt tageweiser Verhinderungspflege kann diese auch häufiger als 42 Tage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Die stundenweise Verhinderungspflege muss in Ihrem Antrag an die Pflegekasse ausdrücklich so gewünscht werden. Sie können Ihren Antrag für die kurze Zeit des Bedarfs oder bis zum 31.12. des Jahres stellen, um im Bedarfsfall Ihren Pflegedienst ohne erneuten Antrag beauftragen zu können. Bei dieser Antragsstellung beraten wir Sie gerne kostenlos.
Verhinderungspflege ist eine Antragsleistung. Sie erhalten die notwendigen Anträge bei Ihrer Pflegekasse. Entweder Sie wenden sich telefonisch an Ihre Pflegekasse oder Sie suchen auf der entsprechenden Homepage nach dem Antrag, um ihn selbst auszudrucken. Beim Ausfüllen des Formulars sind wir Ihnen gerne behilflich.